Mehr Informationen über das Registergericht in Dresden
Das Registergericht ist z.B.
zuständig für die Eintragung von
- Handelsgesellschaften (OHG, KG)
und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
in das Handelsregister
-
Güterstandsvereinbarungen zwischen
Eheleuten in das Güterrechtsregister
- Vereinen in das Vereinsregister
- Eintragung von Binnenschiffen in
das Binnenschiffs- und
Schiffsbauregister
Das Registergericht in Dresden kann entweder per Telefon (0351-4 46 0) oder E-mail (verwaltung-p@agdd.justiz.sachsen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Registergericht Dresden: www.justiz.sachsen.de