Mehr Informationen über das Registergericht in Rostock
Das Registergericht ist z.B.
zuständig für die Eintragung von
- Handelsgesellschaften (OHG, KG)
und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
in das Handelsregister
-
Güterstandsvereinbarungen zwischen
Eheleuten in das Güterrechtsregister
- Vereinen in das Vereinsregister
- Eintragung von Binnenschiffen in
das Binnenschiffs- und
Schiffsbauregister
Das Registergericht in Rostock kann entweder per Telefon ((0381) 4957-0) oder E-mail (verwaltung@ag-rostock.mv-justiz.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Registergericht Rostock: www.mv-justiz.de/gerichte.htm