Mehr Informationen über das Registergericht in Seligenstadt
Das Registergericht ist z.B.
zuständig für die Eintragung von
- Handelsgesellschaften (OHG, KG)
und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
in das Handelsregister
-
Güterstandsvereinbarungen zwischen
Eheleuten in das Güterrechtsregister
- Vereinen in das Vereinsregister
- Eintragung von Binnenschiffen in
das Binnenschiffs- und
Schiffsbauregister
Das Registergericht in Seligenstadt kann entweder per Telefon (06182 / 931 - 0) oder E-mail (verwaltung@ag-seligenstadt.justiz.hessen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Registergericht Seligenstadt: https://justizministerium.hessen.de/justiz