Das Vollstreckungsgericht is das Gericht für die Zwangsvollstreckung zuständiges Amtsgericht. Das Vollstreckungsgericht ist
zuständig für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen, andere Vermögensrechte und unbewegliches Vermögen
mit Ausnahme der Eintragung der Zwangshypothek.